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PopUpParty GbR – Mietbedingungen für Partyzeltvermietung

Mietbedingungen / AGB

Stand: Mai 2026

Diese Mietbedingungen gelten für alle Buchungen und Mietverträge zwischen der PopUpParty GbR, vertreten durch Jamie Götz und Lukas Ortali, nachfolgend „PopUpParty“, und unseren Kundinnen und Kunden.

1. Leistungen von PopUpParty

PopUpParty vermietet mobile Partyzelte und Zubehör für private und gewerbliche Feiern in München und Umgebung. Je nach gebuchtem Angebot umfasst die Leistung insbesondere die Bereitstellung des gebuchten Partyzelts, Aufbau und Abbau durch PopUpParty, Licht und Musikboxen, soweit im Angebot enthalten, sowie gebuchtes Zubehör wie Nebelmaschine, Bierpong-Tisch, Biergarnituren oder weiteres Equipment.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

2. Buchungsanfrage und Vertragsschluss

Die Anfrage über die Website stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn PopUpParty die Buchung ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail, WhatsApp oder schriftlicher Buchungsbestätigung.

PopUpParty ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen, insbesondere wenn der gewünschte Zeitraum, das gewünschte Zelt oder Zubehör nicht verfügbar ist oder der Aufbauort ungeeignet erscheint.

3. Preise, Zahlung und Kaution

Es gelten die Preise, die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannt werden. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Aufbau und Abbau sowie der im Angebot enthaltenen Grundausstattung.

Zusätzliche Leistungen, Zubehör, längere Mietdauer oder weitere Entfernung können zusätzliche Kosten verursachen. PopUpParty kann eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Buchung mitgeteilt. Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden, Verlusten, starker Verschmutzung oder sonstigen Pflichtverletzungen.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe bzw. nach Abbau und Prüfung des Mietgegenstands zurückerstattet, soweit keine Ansprüche von PopUpParty bestehen.

4. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von PopUpParty möglich. Wird das Zelt oder Zubehör länger genutzt als vereinbart, können zusätzliche Kosten entstehen.

5. Aufbauort und Voraussetzungen

Der Kunde stellt sicher, dass der Aufbauort zum vereinbarten Termin frei zugänglich, ausreichend groß, eben und geeignet ist. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass am Aufbauort keine Hindernisse, Gefahrenquellen oder rechtlichen Einschränkungen bestehen, die den Aufbau oder die Nutzung verhindern.

Der Kunde stellt sicher, dass ein geeigneter Stromanschluss vorhanden ist, sofern dieser für Zelt, Lüfter, Licht, Musikboxen oder Zubehör benötigt wird. Ist ein Aufbau aufgrund ungeeigneter Fläche, fehlendem Zugang, fehlendem Stromanschluss oder sonstigen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, bleibt der Zahlungsanspruch von PopUpParty grundsätzlich bestehen.

6. Nutzung des Zelts und Zubehörs

Der Kunde verpflichtet sich, das gemietete Zelt und Zubehör sorgfältig und bestimmungsgemäß zu nutzen. Nicht erlaubt sind insbesondere:

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Gäste das Zelt und Zubehör ebenfalls sorgfältig behandeln.

7. Wetter, Sturm und Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, während der Nutzung auf sichere Bedingungen zu achten. Bei starkem Wind, Sturm, Gewitter, Starkregen oder anderen gefährlichen Wetterlagen darf das Zelt nicht weiter genutzt werden, wenn dadurch eine Gefahr für Personen, Sachen oder das Zelt besteht.

PopUpParty kann eine Buchung aus Sicherheitsgründen absagen, verschieben oder abbrechen, wenn der Aufbau oder die Nutzung aufgrund der Wetterlage oder anderer Gefahren nicht verantwortbar ist. In diesem Fall bemühen sich beide Parteien um eine faire Lösung, zum Beispiel einen Ersatztermin oder eine anteilige Regelung.

8. Schäden, Verlust und Verschmutzung

Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder starke Verschmutzung des gemieteten Zelts und Zubehörs, soweit diese während der Mietdauer durch den Kunden, Gäste oder sonstige Personen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verursacht werden. Schäden sind PopUpParty unverzüglich mitzuteilen.

PopUpParty ist berechtigt, Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten mit der Kaution zu verrechnen oder zusätzlich geltend zu machen, wenn die Kaution nicht ausreicht. Normale Gebrauchsspuren sind hiervon ausgenommen.

9. Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung muss schriftlich, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Folgende Stornoregelung gilt, soweit nicht individuell anders vereinbart:

Bereits entstandene Kosten, zum Beispiel besondere Beschaffungen oder Sonderleistungen, können zusätzlich berechnet werden.

10. Stornierung oder Absage durch PopUpParty

PopUpParty kann vom Vertrag zurücktreten oder die Buchung absagen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei gefährlicher Wetterlage, Krankheit oder Ausfall wichtiger Personen, höherer Gewalt, technischen Defekten, ungeeignetem oder nicht zugänglichem Aufbauort sowie falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet, soweit keine Leistung erbracht wurde. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

11. Gutscheine

Gutscheine von PopUpParty können für Leistungen von PopUpParty eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Der Gutschein-Code muss bei der Buchung angegeben werden. Bereits verwendete Gutscheine können nicht erneut eingelöst werden, sofern es sich nicht ausdrücklich um einen Dauergutschein handelt.

12. Widerruf bei Verbrauchern

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Für terminbezogene Leistungen im Freizeitbereich kann ein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ergänzend gelten die gesonderten Widerrufsinformationen von PopUpParty, soweit diese bereitgestellt werden.

Stornoregelungen nach diesen Mietbedingungen bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung

PopUpParty haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PopUpParty nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Pflichtverletzungen oder Verhalten seiner Gäste entstehen.

14. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, richtige und vollständige Angaben zur Buchung zu machen, Zugang zum Aufbauort sicherzustellen, geeignete Stromversorgung bereitzustellen, das Zelt und Zubehör sorgfältig zu behandeln, Sicherheitsanweisungen von PopUpParty zu beachten, Schäden sofort mitzuteilen und Gäste auf eine sorgfältige Nutzung hinzuweisen.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PopUpParty.